Immobilieneigentum folgt neuen Regeln
Das zentrale Instrument zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands auf Ebene der EU ist die EU-Gebäuderichtlinie. Erstmals werden mit ihr Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden gestellt.
Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands stellt die größte Herausforderung auf dem Weg zur Klimaneutralität dar.
Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie werden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes in deutsches Recht umgesetzt. In Deutschland sind die Ambitionen noch größer als auf Ebene der EU – schließlich wurde die Klimaneutralität bis 2045 als Ziel im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt.
Wie gut kennen Sie Ihre Immobilien?
Gibt es Immobilien in Ihrem Portfolio, die Ihnen mit Blick auf die erforderliche energetische Modernisierung "Bauchschmerzen" bereiten?
Wurde für die Immobilien Ihres Portfolios ein Plan für die Verbesserung des energetischen Standards aufgestellt (gewünschter Endzustand, Zwischenschritte)?
Kennen Sie Ihre Ausgangsbasis? Haben Sie für alle Ihre Gebäude Energieausweise und haben Sie diese in Bezug auf die wichtigsten Kennwerte (Energieeffizienzklassen, Endenergieverbrauchswerte, Treibhausgasemissionen) ausgewertet?
Erfahren Sie mehr zum Thema EU-Gebäuderichtlinie und Gebäudeenergiegesetz -
Ohne Nachhaltigkeit keine erfolgreichen Immobilieninvestitionen
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